Was ist der sommerliche Wärmeschutz?

Um eine angenehme Raumtemperatur in den Sommermonaten zu erhalten, ist ein sommerlicher Wärmeschutz wichtig. Der sommerliche Wärmeschutz ist eine Maßnahme, um das Aufheizen von Räumen zu verringern. Darunter zählen die Verschattung von Fenstern (innen, außen, oder zwischen den Scheiben liegend), sowie das Lüften in den Nachtstunden. Durch einen Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 erhalten Sie Klarheit darüber, wie Sie den Wohnkomfort Ihrer Immobilie in den Sommermonaten steigern können und gegebenenfalls Kosten durch die Benutzung von Klimaanlagen einsparen können.

Wann ist ein Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz erforderlich?

Durch einen Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 erhalten Sie Klarheit darüber, wie Sie den Wohnkomfort Ihrer Immobilie in den Sommermonaten steigern können und gegebenenfalls Kosten durch die Benutzung von Klimaanlagen einsparen können.

Außerdem ist dieser Nachweis für Neubauten, sowie für Erweiterungen bestehender Gebäude gesetzlich vorgeschrieben.  

Wie viel kostet die Erstellung eines Sommerlichen Wärmeschutznachweises?

Die Kosten für die Erstellung des sommerlichen Wärmeschutznachweises werden als Einzelmaßnahme gefördert und orientieren sich an den Kosten für die BAFA-Einzelmaßnahmen

Welche Faktoren beeinflussen den Nachweis zum Sommerlichen Wärmeschutz?

– Das sommerliche Wärmeverhalten von Gebäuden wird maßgeblich beeinflusst durch

– Die geographische Lage des Gebäudes

– Die Ausrichtung des Gebäudes (Himmelsrichtung)

– Die Bauart des Gebäudes (leicht, mittel, schwer) 

– Fenster und Verglasungen (Größe und Ausführung)

– Vorhandene Sonnenschutzeinrichtungen 

– Ihr Lüftungsverhalten

Werden Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzes gefördert?

Als Einzelmaßnahme „sommerlicher Wärmeschutz“ wir der „Ersatz oder der erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung z. B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung“ gefördert. Zu den außenliegenden Sonnenschutzvorrichtungen gehören:

– Fensterläden und Rollläden (unabhängig von der Art des Antriebes)

– Jalousie und Raffstore

– Markisen, die parallel zu Fenstern in der thermischen Gebäudehülle verlaufen

Für die Antragstellung der Förderungen ist es notwendig einen Energieeffizienz-Experten einzubinden. Wir von Grüngebäude stehen Ihnen bei Ihren Vorhaben zur Seite!

Welchen Informationen benötigen wir von Ihnen?

Unsere Berechnungen beziehen sich auf die Vorgaben der DIN 4108-2. Um Ihnen ein schnelles und genaues Ergebnis zu liefen benötigen wir von Ihnen:

– Raummaße Ihrer Immobilie (idealerweise mit einem Grundriss)

– Informationen über die Bauart ihrer Immobilie

– Informationen über die Fenster und Verglasungen Ihrer Immobilie (Größe und Ausführung)

– Informationen über Vorhandene Sonnenschutzeinrichtungen

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