Seit November 2020 besteht gesetzlich die Verpflichtung, beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis zu führen, sofern es kostenlos vom Aussteller angeboten wird (§ 80 Abs. 4 GEG). Diese Verpflichtung gilt auch vor der Beauftragung von Planungsleistungen für energetische Sanierungen (§ 48 GEG).
Als anerkannte Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes sind wir berechtigt, Ihnen diese Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben anzubieten. Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Seite und informiert Sie umfassend über den Energieausweis, seine Bedeutung und die damit verbundenen energetischen Aspekte Ihres Hauses.
Wir nehmen uns die Zeit, Ihnen alle relevanten Informationen verständlich und transparent zu vermitteln, sodass Sie fundierte Entscheidungen in Bezug auf die energetische Sanierung oder den Kauf einer Immobilie treffen können. Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, die Energieeffizienz Ihres Hauses zu optimieren und langfristig Kosten zu sparen.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin für das informatorische Beratungsgespräch zum Energieausweis zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie bei allen Fragen rund um die energetische Optimierung Ihrer Immobilie zu unterstützen und Ihnen wertvolle Lösungsansätze aufzuzeigen.