Wie läuft eine obligatorische Baubegleitung im Rahmen der Förderung ab?    Unsere Experten prüfen vom Start bis zum Abschluss Ihres Projekts die Umsetzung der gewünschten Maßnahmen in Bezug auf die energetische Qualität (Maßnahmen- und Erfolgskontrolle) und überwachen im Bauablauf die Einhaltung der Planungswerte. Um Zuschüsse im Rahmen des Bundeförderprogramms zu erhalten ist das Involvieren eines Energie-Effizienz-Experten als Baubegleiter in den meisten Fällen verpflichtet. Ein Baubegleiter ist ein kompetenter Partner, der als unabhängiger Berater den Bauherren unterstützt und insbesondere zu fest­gelegten Terminen die Bauleistungen auf der Baustelle überprüft. Er steht dem Bauherrn mit Rat und Tat zur Seite. Je früher der Experte beteiligt wird, desto besser. Grüngebäude ist hierfür Ihr erster Ansprechpartner!

Wie hoch sind die Zuschüsse für mein Bauvorhaben?

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung unterscheidet sich grundsätzlich im Förderprogramm des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude der KFW.

BAFA-Förderungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert ausschließlich Sanierungsvorhaben von Bestandsgebäude. Die förderfähigen Ausgaben betragen 60.000€ pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Sie können demnach jedes Kalenderjahr einen Förderantrag stellen und sonach die Zuschüsse für Ihr Sanierungsvorgaben mindestens verdoppelt.

Gefördert werden hierbei Einzelmaßnahmen. Je nach Sanierungsmaßnahme erhalten Sie einen unterschiedlichen Fördersatz. Die aktuelle Förderübersicht entnehmen Sie hier!

KFW-Förderung

Im Unterschied zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert die KFW keine Einzelmaßnahmen wie z.B. nur den Fenstertausch, sondern den Neubau oder die Sanierung von Bestandgebäuden zu einem Energieeffizienzhaus. Sofern Sie eine bestimmte Energie-Effizienzstandart erreichen, erhalten Sie einen bestimmten Zuschuss auf ein zinsgünstiges Darlehn. Die KFW vergibt demnach nur einen Kredit inkl. Tilgungszuschuss, wenn Sie viele energetische Maßnahmen auf einmal umsetzten. Details zum Förderprogramm können Sie hier entnehmen.

Die unterschiedlichen Förderprogramme sind eine Wissenschaft an sich und ein sehr komplexes Thema. Sparen Sie sich alle Voraussetzungen selbst herauszufinden und rufen uns einfach an – wir erklären Ihnen gerne den Unterschied.

Wie viel kostet die obligatorische Baubegleitung, um Zuschüsse zu erhalten?

– Für Einzelmaßnahmen über die BAFA –

BAFA-Einzelmaßnahmen

Bis 30.000€ eingereichter Fördersumme
1.499
00*
Einmalig
  • Sichtung der Immobilie
  • Beratung zur Umsetzung
  • Obligatorische Baubegleitung
  • Obligatorische Fachplanung
  • Abnahme der Baumaßnahmen
  • Bestätigung gegenüber der BAFA
  • Telefonische Betreung

BAFA-Einzelmaßnahmen

Bis 60.000€ eingereichter Fördersumme
1.999
00*
Einmalig
  • Sichtung der Immobilie
  • Beratung zur Umsetzung
  • Obligatorische Baubegleitung
  • Obligatorische Fachplanung
  • Abnahme der Baumaßnahmen
  • Bestätigung gegenüber der BAFA
  • Telefonische Betreung

BAFA-Einzelmaßnahmen

Ab 60.000€ eingereichter Fördersumme
Ab 2.499
00*
Einmalig
  • Sichtung der Immobilie
  • Beratung zur Umsetzung
  • Obligatorische Baubegleitung
  • Obligatorische Fachplanung
  • Abnahme der Baumaßnahmen
  • Bestätigung gegenüber der BAFA
  • Telefonische Betreung

Wenn Sie eine Energieberatung bei uns in Anspruch nehmen, erhalten Sie außerdem einen zusätzlichen Förderbonus von 5% von der BAFA für die Sanierung der Gebäudehülle, da in unseren Beratungspaketen die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplan inklusive ist!

Wie viel kostet die obligatorische Baubegleitung, um Zuschüsse zu erhalten?

– Für Effizienzhäuser über die KFW –

KFW-Effizienzhaus

Bestandsgebäude
Ab 5.999
00*
Einmalig
  • Sichtung der Immobilie
  • Erstellung des Energetisches Gesamtkonzept
  • Obligatorische Baubegleitung
  • Obligatorische Fachplanung zum Erreichen der EE-Stufe
  • Abnahme der Baumaßnahmen
  • Bestätigung gegenüber der KFW
  • Telefonische Betreung

KFW-Effizienzhaus

Neubau
Auf Anfrage Einmalig
  • Sichtung der Immobilie
  • Erstellung des Energetisches Gesamtkonzept
  • Obligatorische Baubegleitung
  • Obligatorische Fachplanung
  • NH-Auditorium (QNG) - BIRN
  • Abnahme der Baumaßnahmen
  • Bestätigung gegenüber der KFW
  • Telefonische Betreung

Wer hat Anspruch auf eine Förderung?

 Im Rahmen der Bundeförderung für effiziente Gebäude haben grundsätzlich
folgende Personen einen Anspruch auf Fördermittel:

– Privatpersonen und Wohnungseigentümerschaften

– Freiberufliche Tätige

– Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe    von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln;

– Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände;

– gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;

– Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen;

– sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

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