Energieausweise

Wohngebäude

Energieausweise: Verbrauch
  • Ermittlung der Verbrauchswerte
  • Optimierungsvorschläge
  • Rechtlich anerkanntes Dokument
Energieausweise: Gebrauch
  • Ermittlung des Energiebedarfs
  • Hinweise auf Einsparpotenziale
  • Rechtlich anerkanntes Dokument
Energieausweise: Kostenloses Beratungsgespräch

  • Kostenfreie Pflichtberatung
  • Dauer ca. 30 Minuten
  • Online buchbar

Nichtwohngebäude

Energieausweis-Verbrauch NWG
  • Ermittlung der Verbrauchswerte
  • Optimierungsvorschläge
  • Rechtlich anerkanntes Dokument
Energieausweis-Bedarf NWG
  • Ermittlung des Energiebedarfs
  • Hinweise auf Einsparpotenziale
  • Rechtlich anerkanntes Dokument

Wissenswertes zum Thema Energieausweise

Welchen Energieausweis benötige ich? Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Bei einem Energieausweis handelt es sich entweder um einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis. Es gilt zu beachten, dass ein Energieausweis nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden darf. Ein Bedarfsausweis basiert auf dem theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes und wird über ein technisches Gutachten erstellt. Zur Beurteilung fungieren bauliche Aspekte Ihres Gebäudes (bspw. Baujahr, Heizungsanlage, Dämmung, Fenster). Ein Verbrauchsausweis orientiert sich an den tatsächlichen energetischen Verbrauchsdaten Ihres Gebäudes. Als Grundlage dienen die Daten von mindestens drei vergangenen Abrechnungsperioden (jährlich).

Statt einem Verbrauchsausweis haben Sie immer die Möglichkeit, einen Bedarfsausweis zu beantragen. Der Verbrauchsausweis ist zwar günstiger und kann schneller erstellt werden, er darf jedoch nur in folgenden Fällen gewählt werden:

Grüngebäude erstellt Ihnen nicht nur Energieausweise, sondern es werden auch mögliche Sanierungsmaßnahmen als Vorschlag aufgeführt. So haben Sie die Möglichkeit abzuwägen, ob Sie diese in Zukunft realisieren möchten. Aktuell könnten Sie hierzu die Zuschüsse im Rahmen der Bundeförderung für energieeffiziente Gebäude motivieren. Die möglichen Zuschüsse können Sie hier entnehmen. Nähere Informationen zur Antragstellung durch Grüngebäude finden sie hier.